Asyl

Menschen, die Asyl suchen, können einen Freiwilligendienst
in Deutschland machen. Wichtig ist, dass sie länger
als 3 Monate in Deutschland sind. Dann können sie
eine Erlaubnis für den Freiwilligendienst bekommen. Die
Erlaubnis heißt Beschäftigungserlaubnis. Menschen, die
Asyl suchen, bekommen die Beschäftigungserlaubnis bei
der Ausländerbehörde. Mehr Informationen und Hilfe gibt
es bei den Trägern. Freiwillige, die Asyl suchen, bekommen
das gleiche Taschengeld wie andere Freiwillige. Aber
sie dürfen davon nicht alles behalten. Was das bedeutet
steht unter Asylbewerberleistungsgesetz.
Menschen, die Asyl in Deutschland erhalten haben (= anerkannte
Asylberechtigte), können natürlich auch einen
Freiwilligendienst machen. Wieviel sie vom Taschengeld
behalten dürfen, steht unter ALG II. Mehr Informationen
und Hilfe gibt es bei den Trägern.