BFD Kultur und Bildung

BFD Kultur und Bildung kultur.frei.entfalten

Was ist ein BFD Kultur und Bildung

BFD ist die Abkürzung für Bundes-Freiwilligen-Dienst. Der BFD Kultur und Bildung ist ein Freiwilligendienst.

Das bedeutet:

Menschen arbeiten in einer Kultureinrichtung oder in einer Bildungseinrichtung.

Das sind zum Beispiel:

  • das Theater,
  • das Museum,
  • die Bücherei.

Wenn diese Einrichtungen im Freiwilligendienst mitmachen, nennt man sie Einsatzstellen.

Beim Freiwilligendienst arbeiten die Menschen freiwillig in den Einsatzstellen.

Sie tun damit etwas Gutes für das Zusammenleben in der Gesellschaft.
Sie tun das nur für eine bestimmte Zeit, mindestens 6 und maximal 18 Monate.

Und sie bekommen kein Gehalt für ihre Tätigkeit.

Aber sie bekommen ein Taschengeld.

Diese Menschen nennt man Freiwillige.

Ein Freiwilligendienst ist keine Arbeit, sondern eine Form von Engagement.

Ein Freiwilligendienst ist aber auch nicht das gleiche wie ein Ehrenamt.

Beim Engagement gibt es mehr Regeln und Verbindlichkeit als im Ehrenamt.

In einem BFD Kultur und Bildung kannst du zum Beispiel:

  • Tätigkeiten machen, die du interessant findest.
  • Dein Wissen und deine Erfahrungen einbringen.
  • Den Arbeitsalltag in einer Kultur- oder Bildungseinrichtung kennenlernen.
  • Ausprobieren, welche Aufgaben und Tätigkeiten noch gut zu dir passen.
  • Herausfinden, welche beruflichen Wege du nach dem Freiwilligendienst gehen kannst.
  • Eigene Projekte planen und durchführen.
  • Andere Freiwillige bei den Bildungstagen treffen.

Das sind wichtige Voraussetzungen

Es gibt Regeln für den BFD Kultur und Bildung.

  • Einen BFD kann man bei uns ab 16 Jahren machen. Nach oben gibt es keine Altersgrenze.
  • Wenn du älter als 27 bist, musst du jede Woche mindestens 21 Stunden in der Einsatzstelle mitarbeiten.
  • Freiwillige, die jünger als 27 Jahre sind, müssen ihren BFD in Vollzeit machen. Das heißt  mindestens 35 Stunden in der Woche arbeiten. In besonderen Fällen geht es auch mit weniger Stunden pro Woche.
  • Ein Freiwilligendienst dauert mindestens 6 und maximal 18 Monate.
  • Du musst in bestimmten Fällen eine Beschäftigungserlaubnis für den Freiwilligendienst haben. Die Beschäftigungserlaubnis bekommst du von der Ausländerbehörde.

Wer ist am BFD Kultur und Bildung beteiligt?

Beim BFD Kultur und Bildung sind 3 Partner beteiligt:

  • muss mindestens 16 Jahre sein. Im BFD gibt es nach oben keine Altersgrenze.
  • arbeitet mindestens 21 Stunden in der Einsatzstelle mit.
  • ist bereit, für 6 bis 18 Monate einen Freiwilligendienst zu machen.

Die Einsatzstelle ist die Kultureinrichtung oder die Bildungseinrichtung, in der du als Freiwillige oder Freiwilliger mitarbeitest.

In der Einsatzstelle gibt es eine Person, die dich begleitet.

Sie erklärt dir die Tätigkeiten und beantwortet deine Fragen.

In jeder Einsatzstelle gibt es unterschiedliche Tätigkeiten.

Zum Beispiel:

Im Theater gibt es Aufgaben

  • im Büro,
  • an der Bühne und in Werkstätten oder
  • in der Öffentlichkeitsarbeit.

In einer Bücherei gibt es andere Aufgaben.

Schreib in deiner Bewerbung für den BFD Kultur und Bildung auf, was du in deinem BFD gerne machen möchtest.

Und welche Interessen du hast.

Das hilft, eine passende Einsatzstelle für dich zu finden.

Träger sind gemeinnützige Vereine. Sie arbeiten dafür, dass es den Freiwilligendienst gibt.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom Träger kümmern sich um die Planung und Durchführung des BFD Kultur und Bildung.

Sie begleiten die Freiwilligen und die Einsatzstellen.

Das heißt: Wenn du einen BFD Kultur und Bildung machst, gibt es beim Träger eine bestimmte Kontaktperson für dich.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Träger haben auch noch diese Aufgaben:

  • Sie beantworten Fragen, wenn sich jemand für einen BFD Kultur und Bildung interessiert.
  • Sie helfen dabei, einen Platz bei einer Einsatzstelle zu finden, wenn jemand einen BFD Kultur und Bildung machen möchte. Man nennt das: Sie kümmern sich um das Vermittlungsverfahren.
  • Sie beraten die Einsatzstellen bei der Durchführung des BFD Kultur und Bildung.
  • Sie besuchen alle Freiwilligen und Einsatzstellen einmal im Jahr.
  • Sie machen die Öffentlichkeitsarbeit für den BFD Kultur und Bildung.
  • Sie setzen sich für die Interessen von allen Menschen ein, die beim BFD Kultur und Bildung mitmachen.
  • Sie machen die Bildungstage.

Der Träger schreibt auch einen Vertrag für den BFD Kultur und Bildung. Dieser Vertrag heißt Vereinbarung.

In der Vereinbarung steht, welche Rechte und Pflichten Freiwillige, Einsatzstellen und Träger haben. Alle 3 Partner unterschreiben die Vereinbarung.

Zwei weitere Partner sind die Zentralstelle die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) und das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).

Diese beiden Partner unterschreiben auch auf dem Vertrag.

Das sind deine Vorteile, wenn du einen BFD Kultur und Bildung machst:

  • Du kannst Tätigkeiten machen, die du interessant findest.
  • Du arbeitest mit anderen Menschen zusammen.
  • Du kannst viel Neues lernen: in deiner Einsatzstelle und bei unseren Bildungstagen.

Wenn du 27 Jahre alt bist oder älter, dann hast du einen Bildungstag für jeden Monat.

Wenn du jünger als 27 Jahre bist, hast du 25 Bildungstage.

  • Bei den Bildungstagen lernst du andere Freiwillige aus anderen Einsatzstellen kennen.
  • Und du lernst nützliche Dinge für den Freiwilligendienst und für die Zeit danach.

Oft geht es um kulturelle Themen.
Und es gibt auch künstlerische Angebote.

  • Du kannst zum Beispiel einen Fotokurs machen
  • oder an einem Bewerbungstraining teilnehmen .

Wir übernehmen bis zu 45 Euro pro Bildungstag und die Fahrtkosten.

Den aktuellen Bildungskatalog findest du hier.

Du bekommst zwischen 200 Euro und 414 Euro. Das hängt davon ab, wie alt du bist und wie viele Stunden du in der Woche arbeitest.

Das bedeutet: Der Träger zahlt die Sozialversicherung für dich.
Zur Sozialversicherung gehört auch die Krankenversicherung.

Zum Beispiel: Wenn du 12 Monate Freiwilligendienst machst, dann hast du 26 Urlaubstage.
Während des Urlaubs wird das Taschengeld weiter gezahlt.

Das Zeugnis kannst du später bei Bewerbungen für eine Arbeit nutzen.