Wer übernimmt weitere Kosten, die mir im Rahmen meines welwärts-Dienstes entstehen (etwa Fahrtkosten, Reiseabruchversicherung etc.)?
Ausgaben, die nicht durch die Zuschüsse der .lkj) Sachsen-Anhalt e.V. gedeckt werden (s. oben) bzw. welche die Zuschüsse und das Taschengeld überschreiten, müssen von den Freiwilligen selbst getragen werden. Die Entsendeoragnisation müssen seit 2008 mit gleichenbleibender Förderung kalkulieren, können keine weiteren finanziellen Hilfen gewähren und auch keine Schwankungen des Euro auffangen.
Wer bezahlt meine Impfungen / das Gesundheitszeugnis?
Kosten für das Gesundheitszeugnis und Impfungen werden grundsätzlich von den Freiwilligen bei der Krankenkasse zur Kostenübernahme eingereicht. Im Falle einer Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse kann die .lkj) Widerspruch einlegen. Bitte alle Belege und Quittungen sammeln!
Wird das Taschengeld auf die Leistungen (z.B. Arbeitslosengeld) der Eltern angerechnet?
Eine Anrechnung auf Sozialleistungen der Eltern erfolgt dann, wenn der/die Empfänger_in sonstiger Einkünfte in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Beim weltwärts‐Taschengeld könnte es sich um sog. sonstige Einkünfte handeln. Bei Fragen wende dich bitte an die Örtliche Arbeitsagentur.
Kann den Eltern, wenn ich zuvor mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft gem. Alg II gelebt habe, nach dem Auszug die Übernahme meines früheren Mietanteils verweigert werden? Können sie sogar zum Umziehen gezwungen werden?
Grundsätzlich haben die Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen („Hartz IV“), auch nachdem das Kind ausgezogen ist, Anspruch auf Übernahme der „angemessenen“ Kosten der Wohnung. Was angemessene Kosten der Wohnung sind, bestimmt sich nach der Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen, aber auch nach der Ausstattung und dem Wohnstandard sowie dem örtlichen Mietniveau und der Verfügbarkeit von Wohnungen am Wohnungsmarkt.
Die weltwärts‐Zeit kann also für die Beurteilung, ob die Wohnung den Bedürfnissen der Eltern/Familie noch „angemessen“ ist, Auswirkungen haben. Dies ist immer eine Frage des Einzelfalls. Melde dich bitte frühzeitig bei der örtlichen Wohngeldstelle. Planst du den Wiedereinzug in die elterliche Wohnung, solltest du die Wohngeldstelle darüber in Kenntnis setzen.
Bei Fragen wende dich bitte an die örtliche Wohngeldstelle oder ARGE. Die jeweilige Zuständigkeit vor Ort kannst du unter www.wohngeldantrag.de erfahren.
Kann ich, wenn ich vor der Ausreise erwerbstätig war, während des Auslandsaufenthaltes weiter in die Arbeitslosenversicherung einzahlen? Wie berechnet sich dann, wie viel ich einzahlen muss?
Leider kann dies nicht pauschal beantwortet werden. Bitte wende dich, für eine individuelle Auskunft, an die örtliche Arbeitsagentur.
Kann ich, wenn ich meinen Job aufgegeben habe, um mit weltwärts ins Ausland zu gehen und bei meiner Rückkehr nach Deutschland arbeitslos bin, Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II beantragen?
Zur Wahrung möglicher Fristen kann es sinnvoll sein, mit der Entsendeorganisation eine entsprechende Einsatzdauer zu vereinbaren, die eine rechtzeitige Rückkehr nach Deutschland vor dem Erlöschen möglicher Ansprüche ermöglicht.
Arbeitslosengeld II bekommt jede/r, die/der weder ausreichende Einkünfte noch Vermögen für den laufenden Lebensunterhalt hat und für den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. In jedem Falle lohnt eine Kontaktaufnahme zur örtlichen Arbeitsagentur vor deiner Ausreise.
Bin ich während des weltwärts‐Dienstes in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert?
Nein. Teilnehmer des Freiwilligendienstes „weltwärts“ sind nicht kraft Gesetzes in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung, das heißt du kannst für die Zeit des Dienstes auf Antrag freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.
Sollte ich während des weltwärts‐Dienstes freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen?
Eine freiwillige Beitragszahlung an die gesetzliche Rentenversicherung kann dann empfehlenswert sein, wenn du bereits Beiträge in Deinem Rentenkonto hast – damit keine Lücken entstehen. Die freiwilligen Beiträge tragen dazu bei, die sogenannten Wartezeiten für bestimmte Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erfüllen. Als Wartezeiten bezeichnet man die für die jeweilige Leistung erforderliche Mindestversicherungszeit. Ansonsten wirken sich freiwillige Beiträge noch auf die Rentenhöhe aus.
Ob während des weltwärts‐Dienstes freiwillige Beiträge gezahlt werden sollten, müssen weltwärts‐Freiwillige nach ihren persönlichen Prioritäten und finanziellen Möglichkeiten selbst entscheiden. Eine Entscheidungshilfe kannst du in den örtlichen Auskunfts‐ und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger erhalten, deren Anschriften im Internet unter www.deutsche‐rentenversicherung.de zu finden sind.
Kann ich durch eine freiwillige Beitragszahlung einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben?
Nein. Zwar kann durch eine freiwillige Beitragszahlung die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt werden. Bei einer Rente wegen Erwerbsminderung müssen aber außerdem in den letzten fünf Jahren auch drei Jahre mit Pflichtbeiträgen vorhanden sein. Für die Voraussetzung „drei Jahre Pflichtbeiträge“ zählen die freiwilligen Beiträge nicht mit.
Kann, beziehungsweise muss ich zur Erhaltung eines Anspruchs freiwillige Beiträge zahlen, wenn ich aufgrund meiner bisherigen Tätigkeit einen Anspruch auf die Rente wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung habe?
Nein. weltwärts-Freiwillige können aufgrund ihres Lebensalters den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nicht durch eine freiwillige Beitragszahlung aufrechterhalten. Für die Voraussetzung „drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren“ zählen die freiwilligen Beiträge nicht mit.
Haben weltwärts‐Freiwillige jedoch die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren an Beitragszeiten erfüllt und haben sie in den letzten drei Jahren lückenlos Pflichtbeiträge gezahlt, sind für die nächsten zwei Jahre hinsichtlich des Anspruchs auf eine Erwerbsminderungsrente keine weiteren Anstrengungen erforderlich. Der Anspruch auf diese Rente besteht dann ohne weiteres für zwei weitere Jahre fort. Ob du diese Möglichkeit hast, solltest du in jedem Fall vorab bei einer Beratung durch den Rentenversicherungsträger klären.
Kranken-/Pflegeversicherung
Wie läuft es mit der Kranken‐/Pflegeversicherung weiter? Kann ich nach dem Dienst wieder in meine alte Krankenversicherung? Unter welchen Bedingungen?
Für Freiwillige, die vor Ausreise bei einer gesetzlichen Krankenversicherung waren, endet die Versicherungspflicht mit der Ausreise. Die Freiwilligen sind dann über die Entsendeorganisation versichert. Bevor du ins Ausland gehst, solltest du mit Deiner bisherigen Versicherung klären, wie der Versicherungsschutz nach Rückkehr wieder aufgenommen werden kann (z.B. Stornierung). Bei Bestehen privaten Krankenversicherungsschutzes vor Ausreise kann eine Anwartschaft sinnvoll sein.
Eine Anwartschaft stellt sicher, dass in der weltwärts‐Zeit eingetretene Gesundheitsverschlechterungen den Vertrag nicht berühren (kleine Anwartschaft). Im Falle der großen Anwartschaft, die auch entsprechend teurer ist, wird nicht nur der Status des Gesundheitszustands erhalten, sondern es werden auch weiterhin Alterungsrückstellungen in den Vertrag einbezahlt. Ohne Anwartschaft können Gesundheitsverschlechterungen dazu führen, dass du nach der weltwärts‐Zeit nicht mehr oder nur zu erschwerten Bedingungen bei einem privaten Krankenversicherer angenommen wirst. Nach Rückkehr aus dem Ausland musst du dich unverzüglich bei der Krankenkasse melden, bei der du vor der weltwärts‐Zeit versichert warst. Bei Fragen wende dich bitte an Deine Krankenkasse.
Hat die Teilnahme an weltwärts bei einem Geschwisterteil bei der Beantragung von BAföG Auswirkungen?
Wende Dich bitte an das zuständige Bafög‐Amt. Zu bedenken ist, dass die weltwärts‐Zeit grundsätzlich nicht der Ausbildung dient. Das zuständige BaföG‐Amt findest du auf bafoeg-rechner.de. Für weitere Beratungen kannst du Dich an die BaföG/Sozialreferate der Studierendenvertretungen wenden.
Bekommen weltwärts-Freiwillige auch wärend ihrer Zeit im Ausland Kindergeld?
Ja. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch wärend der Teilnahme bei weltwärts im Ausland bestehen.
Bekomme ich auch Kindergeld, wenn ich schon aus der Zahlung (alters‐ und/oder ausbildungsbedingt) raus war?
Wer den Freiwilligendienst weltwärts absolviert, kann grundsätzlich einen Anspruch auf Kindergeld haben. Dieser ist in der entsprechenden Regelung im Bundeskindergeldgesetz (§ 2) explizit erwähnt.
Ein Anspruch richtet sich jedoch nach weiteren Kriterien und sollte individuell abgeklärt werden. Bei Fragen wende Dich bitte an die zuständige Familienkasse.
Unterhaltsgeld / Waisenrente
Habe ich Unterhaltsansprüche gegen meine Eltern oder gegen den/die Ex‐Partner/‐in nach Trennung / Scheidung?
Zur rechtlichen Beratung solltest du dich mit dem örtlichen Jugendamt in Verbindung setzen.
Grundlegende Informationen findest du hier.
Habe ich Anspruch auf (Halb-)Waisenrente?
Nein. Für weltwärts-Freiwillige ist kein Anspruch auf (Halb-)Waisenrente gegeben. Der Lebensunterhalt der weltwärts-Freiwilligen ist bereits mit höheren Zuschüssen als beim FSJ/FÖJ umfassend staatlich finanziert.
Eine Härtefallregelung wird bei Entsendungen ab 2011 nicht mehr angewendet.