Arbeitgeber_in

FSJ und BFD sind kein Arbeitsverhältnis, das steht so
im Gesetz. Damit die Freiwilligen geschützt sind, gelten
trotzdem viele Regeln aus dem Arbeitsrecht auch für
Freiwillige. Mehr dazu steht auch bei Rechtsverhältnis.
Die Aufgaben von einem Arbeitgeber übernimmt im FSJ
entweder der Träger oder die Einsatzstelle. Es kommt darauf
an, was ausgemacht ist.
Die Aufgaben von einem Arbeitgeber übernimmt im BFD
das BAFzA oder die Einsatzstelle im Auftrag des BAFzA.