Arbeitslosenversicherung

Freiwillige bekommen während des Freiwilligendienstes
die Arbeitslosenversicherung von dem Träger bezahlt. Sie
müssen dafür nichts bezahlen.
Manchmal finden Freiwillige nach dem Freiwilligendienst
nicht sofort einen Job, eine Ausbildung oder ein Studium.
Oder sie brechen ihren Freiwilligendienst ab. Dann ist es
wichtig, dass sie sich schon früh bei der Agentur für Arbeit
melden, damit sie immer Geld bekommen. Früh bedeutet:
Drei Monate vor dem Ende des Freiwilligendienstes.
Wenn Menschen 12 Monate oder länger einen Freiwilligendienst
gemacht haben, haben sie ein Recht auf Arbeitslosengeld.
Wenn Freiwillige direkt vor dem Freiwilligendienst sozialversicherungspflichtig
gearbeitet haben, kann dafür diese Zeit auch zu den BFD-Monaten dazu gerechnet werden.
Wenn Freiwillige eine Rente bekommen, muss die Einsatzstelle
nur den Arbeitgeberanteil der Arbeitslosenversicherung bezahlen. Bei der Rentenversicherung ist das genauso. Das gilt nur für Rentner_innen, die eine Altersvollrente bekommen.