Asylbewerber_innen-Leistungsgesetz

Menschen, die Asyl suchen und beantragt haben, bekommen
Geld zum Leben. Das sind geflüchtete Menschen mit
Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis oder mit
einer Duldung. Das Asylbewerberleistungsgesetz (kurz:
AyslbLG) sagt, wieviel Geld diese Menschen bekommen.
Sie bekommen Geld für den notwendigen Bedarf und den
persönlichen Bedarf. Der notwendige Bedarf ist Geld für
zum Beispiel Essen, Wohnen und Medikamente. Der persönliche
Bedarf ist Geld, das alle bekommen. Auch wenn
sie in Gemeinschaftsunterkünften wohnen.
Dazu bekommen Freiwillige noch das Taschengeld vom
Freiwilligendienst. Ein Teil des Taschengeldes wird auf
das Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angerechnet.
Die Freiwilligen bekommen dann weniger Geld
vom Amt, haben insgesamt aber etwas mehr Geld. Wie
das berechnet wird, weiß der Träger.

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