Datenschutz

Der Träger, die Einsatzstelle und im BFD die Zentralstelle
dürfen die Freiwilligen nach persönlichen Daten fragen.
Persönliche Daten sind zum Beispiel die E-Mail-Adresse
oder Kontonummer. Sie dürfen nur dann danach fragen,
wenn das für das FSJ oder den BFD wirklich nötig ist, zum
Beispiel um die Vereinbarung zu machen.
Das steht für das FSJ hier: Jugendfreiwilligendienstgesetz,
Paragraf §12. Für den BFD steht es hier: Bundesfreiwilligendienstgesetz,
Paragraf §12.
Wenn Freiwillige es erlauben, darf der Träger die persönlichen
Daten auch nach dem Ende des Freiwilligendienstes
noch benutzen. Zum Beispiel, um Freiwillige erreichen
zu können oder um Befragungen zu machen. Der Träger
muss die Freiwilligen aber vorher fragen, ob er die Daten
weiterhin benutzen darf.