Rentenversicherung

Alle Freiwilligen sind während ihres Freiwilligendienstes automatisch in der Sozialversicherung versichert. Freiwillige müssen keine Rentenversicherung bezahlen. Das steht im Sozialgesetzbuch an dieser Stelle: Paragraf § 5 Abs. 2 Satz 3 SGB VI.
Wenn Freiwillige bereits eine Altersvollrente bekommen, ist es etwas anders. Dann muss die Einsatzstelle weniger bezahlen. Das heißt: Sie muss dann nur den Arbeitgeberanteil bezahlen.

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