Sozialversicherung

Alle Freiwilligen müssen sozialversichert werden. Das
bedeutet, dass sie während der Zeit ihres Freiwilligendienstes
in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-,
Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert sind. Die
Versicherungsbeiträge werden von der Einsatzstelle oder
vom Träger bezahlt. Deshalb müssen Freiwillige ihre Sozialversicherungsnummer
mitteilen. Die Sozialversicherungsnummer
erfährt jede_r von der eigenen Krankenkasse,
einfach anrufen und fragen.