Taschengeld

Freiwillige bekommen ein Taschengeld. Sie bekommen keinen Lohn, weil ein Freiwilligendienst kein Arbeitsverhältnis ist. Mehr dazu steht unter Rechtsverhältnis.
Das Taschengeld wird am Ende eines jeden Monats auf das Konto der Freiwilligen überwiesen. Im FSJ Kultur und FSJ Schule sind dies 357,50 Euro pro Monat. Das Taschengeld überweist der Träger.
Der BFD Kultur und Bildung bietet .lkj) Sachsen-Anhalt e.V. nur Menschen über 27 Jahren an oder Menschen mit Fluchterfahrungen. Der Dienst wird für beide Zielgruppen nun in Teilzeit angeboten. Hier gibt es je nach Stundenanzahl ein entsprechendes Taschengeld. Mindestens aber 195 Euro bei einer 21 Stunden/Woche.