Vereinbarung

Freiwillige, Einsatzstellen und Träger haben Rechte und Pflichten. Diese Rechte und Pflichten stehen in einem Gesetz. Für das FSJ hier: Das Jugendfreiwilligendienstgesetz (kurz: JFDG).
Für den BFD hier: Das Bundesfreiwilligendienstgesetz (kurz: BFDG).
Die Rechte und Pflichten werden in einer Vereinbarung nochmal aufgeschrieben. Diese Vereinbarung ist ein Vertrag. Vor Beginn des Freiwilligendienstes müssen Freiwillige, Einsatzstellen und Träger (und im BFD auch noch das BAFzA) die Vereinbarung unterschreiben. Darum kümmert sich der Träger. Mehr dazu steht auch bei Rechtsverhältnis. Wenn Freiwillige noch nicht 18 Jahre alt sind, unterschreiben
die Erziehungsberechtigen die Vereinbarung. Das sind meistens die Eltern.

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