Arbeitszeit

Das FSJ ist eine Vollzeit-Tätigkeit, das heißt: Die Arbeitszeit eines Freiwilligen darf jede Woche höchstens 40 Stunden sein. Wenn in der Einsatzstelle aber niemand 40 Wochenstunden arbeitet, dann arbeitet auch die Freiwilligen weniger Stunden. Mindestens 32 Stunden pro Woche müssen Freiwillige aber tätig sein.
Bei Freiwilligen unter 18 Jahren gelten außerdem die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Den BFD können Freiwillige in Teilzeit oder in Vollzeit machen. Das bedeutet: Freiwillige im BFD müssen mindestens 20,5 Stunden in der Woche für die Einsatzstelle tätig sein (Teilzeit) und dürfen maximal 40 Stunden in der Woche tätig sein (Vollzeit).
Für Überstunden oder Wochenenddienste im FSJ und BFD müssen Freiwillige möglichst bald danach genauso viel Freizeit bekommen. Das heißt: Freizeitausgleich.
Die Bildungstage gelten als Arbeitszeit.

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