Bundesamt für Familie und Zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben ist eine Behörde des BMFSFJ. Die Abkürzung für
dieses Amt ist BAFzA und wird „Bafza“ ausgesprochen.
Das BAFzA prüft, ob das Bundesfreiwilligendienstgesetz
eingehalten wird. Das BAFzA hat noch viele andere wichtige
Aufgaben, die mit dem BFD zu tun haben. Einige dieser
Aufgaben gibt das BAFzA aber an Einsatzstellen und Zentralstellen
weiter. Sie übernehmen dann diese Aufgaben.
Wenn Freiwillige im BFD ihre Vereinbarung unterschreiben,
muss danach auch ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin
vom BAFzA unterschreiben. Darum kümmert sich
der Träger.