Freistellung

Freiwillige können den Freiwilligendienst für kurze Zeit
unterbrechen.
Das heißt: Sie lassen sich freistellen. Die Einsatzstelle
muss das erlauben. Die Freiwilligen besprechen mit ihrer
Einsatzstelle, ob sie weiterhin das Taschengeld bekommen.
Wenn die Freiwilligen ein Praktikum machen, bekommen
sie das Taschengeld für den Freiwilligendienst nicht weiter.