Gesetz

Für alle Freiwilligendienste gibt es ein Gesetz.
Für das FSJ heißt es: Jugendfreiwilligendienstegesetz.
Die Abkürzung ist JFDG. Das JFDG steht im Bundesgesetzblatt
vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842). Das Gesetz
gilt für Freiwillige im FSJ Kultur und FSJ Schule. Das Gesetz
kann hier nachgelesen werden:
www.gesetze-im-internet.de/jfdg

Für Freiwillige im BFD gilt ein anderes Gesetz. Das Gesetz heißt Bundesfreiwilligendienstgesetz. Die Abkürzung ist BFDG. Das BFDG steht im Bundesgesetzblatt vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687) und kann hier nachgelesen werden: www.gesetze-im-internet.de/bfdg
Außerdem gelten die jeweiligen Gesetze und Richtlinien des Bundeslandes Sachsen-Anhalt.

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