Schweigepflicht im Freiwilligendienst bedeutet, dass
Freiwillige über bestimmt Dinge, die sie in der Einsatzstelle
erfahren, nicht sprechen dürfen. Genau wie die
Kollegen_innen in der Einsatzstelle auch. Die Schweigepflicht
gilt auch für die Zeit nach dem Freiwilligendienst.