Studium

Der Freiwilligendienst gilt als Wartezeit für das Studium. Das heißt: Der Freiwilligendienst wird als Wartesemester angerechnet. Bei 12 Monaten Freiwilligendienst sind das 2 Wartesemester.
Wenn Freiwillige schon vor Beginn oder während des Freiwilligendienstes einen Studienplatz haben, behalten sie ihn bis nach dem Freiwilligendienst. Die Freiwilligen müssen sich aber trotzdem nochmal bewerben! Das steht im Paragraf § 34 des Hochschulrahmengesetztes des Bundes und der Studienplatzverordnung der Hochschulen.
Wenn Freiwillige Medizin, Pharmazie, Tiermedizin oder Zahnmedizin studieren möchten, ist es genau so, der Weg ist aber anders. Diese Studiengänge werden in Deutschland zentral verteilt. Der Paragraf § 29 der Vergabeordnung der Stiftung Hochschulzulassung regelt das. Mehr Informationen dazu hier:
www.hochschulstart.de/index.php?id=774

0 Comments
0 Views