Waisenrente

Wer schon vor einem Freiwilligendienst Waisenrente
bekommt, bekommt das Geld auch in der Zeit vom Freiwilligendienst.
Dafür gibt es aber bestimmte Voraussetzungen.
Die stehen im Sozialgesetzbuch an dieser Stelle:
Paragraf § 48 SGB VI.
Die Freiwilligen müssen bei ihrer Rentenkasse fragen, ob
das Taschengeld vom Freiwilligendienst auf die Rente angerechnet
wird.

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