Träger sind gemeinnützige Vereine. Sie arbeiten dafür, dass es den Freiwilligendienst gibt.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom Träger kümmern sich um die Planung und Durchführung des BFD Kultur und Bildung.
Sie begleiten die Freiwilligen und die Einsatzstellen.
Das heißt: Wenn Sie einen BFD Kultur und Bildung machen, gibt es beim Träger eine bestimmte Kontaktperson für Sie.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Träger haben auch noch diese Aufgaben:
// Sie beantworten Fragen, wenn sich jemand für einen BFD Kultur und Bildung interessiert.
// Sie helfen dabei, einen Platz bei einer Einsatzstelle zu finden, wenn jemand einen BFD Kultur und Bildung machen möchte. Man nennt das: Sie kümmern sich um das Vermittlungsverfahren.
// Sie beraten die Einsatzstellen bei der Durchführung des BFD Kultur und Bildung.
// Sie besuchen alle Freiwilligen und Einsatzstellen einmal im Jahr.
// Sie machen die Öffentlichkeitsarbeit für den BFD Kultur und Bildung. Sie setzen sich für die Interessen von allen Menschen ein, die beim BFD Kultur und Bildung mitmachen.
// Sie machen die Bildungstage.
Der Träger schreibt auch einen Vertrag für den BFD Kultur und Bildung. Dieser Vertrag heißt Vereinbarung.
In der Vereinbarung steht, welche Rechte und Pflichten Freiwillige, Einsatzstellen und Träger haben. Alle 3 Partner unterschreiben die Vereinbarung.