Kündigung

Den Freiwilligendienst können Freiwillige und Einsatzstellen kündigen. In der Vereinbarung steht, wie lange es nach einer Kündigung noch dauert, bis der Freiwilligendienst beendet ist. Das heißt: Kündigungsfrist. Die Kündigung und der Grund dafür müssen aufgeschrieben werden. Das heißt: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Die Kündigung gibt es auch als Aufhebungsvereinbarung zwischen Träger, Einsatzstelle und Freiwilligen. Der Unterschied ist, dass bei der Aufhebungsvereinbarung alle Beteiligten damit einverstanden sind, dass der Freiwilligendienst beendet wird. Es gibt dann keine Frist. Die Kündigung oder die Aufhebungsvereinbarung müssen alle drei Beteiligten bekommen, also Träger, Einsatzstelle und Freiwillige. Der Träger prüft die Kündigung.
Im BFD schickt der Träger die Kündigung an das BAFzA. Das BAFzA prüft die Kündigung. Sie gilt erst, wenn das Amt die Kündigung bestätigt hat.
Durch die Kündigung gibt es weniger Urlaubstage.

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