Meldepflicht

Wenn Freiwillige für ihren Freiwilligendienst umziehen,
müssen sie zu der Meldebehörde an dem neuen Wohnort
gehen, zum Beispiel zum Einwohnermeldeamt. Dort
geben sie ihre neue Adresse an. Das heißt: Sie melden
sich um. Das müssen sie innerhalb von zwei Wochen
nach dem Umzug machen. Wenn sie das nicht tun, müssen
sie ein Bußgeld bezahlen. Außerdem müssen sich die
Freiwilligen ummelden, bevor sie ihren Freiwilligendienst
beginnen.

0 Comments
0 Views