Rechtsverhältnis

Freiwillige sind keine Angestellten. Das heißt, der Freiwilligendienst
ist kein Arbeitsverhältnis. Trotzdem gelten für
Freiwillige die »öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzbestimmungen
«. Das bedeutet, dass die Einsatzstellen zum
Beispiel auf die Gesundheit der Freiwilligen achten müssen.
Der Schutz gilt, weil der_die Freiwillige, die Einsatzstelle
und der Träger eine Vereinbarung unterschreiben. Diese
Vereinbarung heißt »privatrechtliche Vereinbarung«. Im
BFD schließen Freiwillige eine Vereinbarung mit dem Bund, dem Träger und der Einsatzstelle. Diese Vereinbarung heißt »öffentlich-rechtliche Vereinbarung«.
Mehr dazu steht auch bei Arbeitgeber und bei Arbeitsmarktneutralität.