Rentner_innen

Für Rentner_innen und Frührentner_innen gibt es viele Ausnahmen und Besonderheiten, wenn es um Taschengeld, Versicherungen und Rente geht. Freiwillige sollten sich deshalb immer an den Träger oder die Einsatzstelle wenden, damit sie richtig beraten werden!
Bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sollten die Freiwilligen bei ihrer Rentenversicherung anrufen. Die Rentenversicherung prüft dann, ob Freiwillige weiterhin Rente bekommen, wenn sie einen Freiwilligendienst machen. Wenn Freiwillige vor der Vollzeitrente eine Rente bekommen, dürfen sie bis zu 450 Euro im Monat zur Rente dazu verdienen. Dazu zählt auch das Taschengeld, das sie im BFD bekommen. Wenn Freiwillige mit dem Taschengeld und weiteren Einkünften insgesamt mehr als diese 450 Euro dazu verdienen, bekommen sie weniger oder keine Rente.

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